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Die Einfuhrbestimmungen für Indonesien wurden aktualisiert!

Die indonesische Regierung hat die Handelsregulierungsanpassung Nr. 36 von 2023 zu Importquoten und Importlizenzen (apis) erlassen, um die Kontrolle des Importhandels zu stärken.

Die Regelungen treten offiziell am 11. März 2024 in Kraft und müssen von den betroffenen Unternehmen rechtzeitig beachtet werden.

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1.Kontingente importieren
Nach der Anpassung der neuen Vorschriften müssen mehr Produkte eine PI-Importgenehmigung beantragen.In den neuen Vorschriften müssen jährliche Importe eine PI-Kontingent-Importgenehmigung beantragen.Es gibt folgende 15 neue Produkte:
1. Traditionelle Arzneimittel und Gesundheitsprodukte
2. Elektronische Produkte
3. Kosmetika, Möbelbedarf
4. Textilien und andere Fertigprodukte
5. Schuhe
6. Kleidung und Accessoires
7. Tasche
8. Textilbatik und Batikmuster
9. Kunststoffrohstoffe
10. Schadstoffe
11. Fluorkohlenwasserstoffe
12. Einige chemische Produkte
13. Ventil
14. Stahl, legierter Stahl und seine Derivate
15. Gebrauchte Produkte und Geräte

2. Importlizenz
Die Importlizenz (API) ist eine zwingende Anforderung der indonesischen Regierung für Unternehmen, die Waren vor Ort in Indonesien importieren, und ist auf die Waren beschränkt, die durch die Unternehmensimportlizenz zugelassen sind.

In Indonesien gibt es zwei Haupttypen von Importlizenzen, nämlich die allgemeine Importlizenz (API-U) und die Hersteller-Importlizenz (API-P).Die neue Verordnung erweitert vor allem den Verkaufsumfang der Hersteller-Einfuhrlizenz (API-P) um vier Arten von Importproduktverkäufen.
1. Überschüssige Rohstoffe oder Hilfsstoffe

2. Investitionsgüter, die sich zum Zeitpunkt der Ersteinfuhr in einem Neuzustand befinden und vom Unternehmen nicht länger als zwei Jahre genutzt werden

3. für Markttests oder Kundendienst und andere Lieferungen von Fertigprodukten

4. Vom Inhaber der Öl- und Gasverarbeitungsgewerbelizenz oder vom Inhaber der Öl- und Gashandelsgewerbelizenz verkaufte oder übertragene Waren.

Darüber hinaus sehen die neuen Regelungen auch vor, dass nur der Hauptsitz eines Unternehmens eine Importlizenz (API) beantragen und besitzen kann;Eine Zweigniederlassung darf nur dann über eine Einfuhrlizenz (API) verfügen, wenn sie einer Geschäftstätigkeit nachgeht, die derjenigen ihrer Hauptniederlassung ähnelt.

2.Andere Branchen
Indonesiens Importhandelspolitik im Jahr 2024 wird auch in verschiedenen Branchen wie Kosmetik, Bergbau und Elektrofahrzeugen aktualisiert und angepasst.

Ab dem 17. Oktober 2024 wird Indonesien verbindliche Halal-Zertifizierungsanforderungen für Lebensmittel und Getränke einführen.
Ab dem 17. Oktober 2026 werden Medizinprodukte der Klasse A, darunter traditionelle Arzneimittel, Kosmetika, chemische Produkte und gentechnisch veränderte Produkte, sowie Kleidung, Haushaltsgeräte und Bürobedarf in den Geltungsbereich der Halal-Zertifizierung einbezogen.

Die Elektrofahrzeugindustrie war in den letzten Jahren in Indonesien ein beliebtes Produkt. Um mehr ausländische Investitionen anzulocken, hat die indonesische Regierung außerdem eine finanzielle Anreizpolitik eingeführt.
Gemäß den Vorschriften sind die entsprechenden reinen Elektrofahrzeugunternehmen von der Zahlung von Einfuhrzöllen befreit.Handelt es sich bei dem reinen Elektrofahrzeug um einen Fahrzeugimporttyp, trägt der Staat im Verkaufsprozess die Luxusumsatzsteuer;Bei konfektionierten Importtypen übernimmt der Staat die Umsatzsteuer auf Luxusgüter während des Importvorgangs.

In den letzten Jahren hat die indonesische Regierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Export von Mineralien wie Nickel, Bauxit und Zinn einzuschränken und so die Entwicklung der lokalen Produktion zu fördern.Es gibt auch Pläne, den Export von Zinnerz im Jahr 2024 zu verbieten.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 05.03.2024