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Indonesien lockert vorübergehend Quotenbeschränkungen

Seit die indonesische Regierung am 10. März 2024 die neue Handelsverordnung Nr. 36 umgesetzt hat, haben Beschränkungen von Quoten und technischen Lizenzen dazu geführt, dass über 26.000 Container in den großen internationalen Häfen des Landes festgehalten wurden. Davon stranden mehr als 17.000 Container im Hafen von Jakarta und über 9.000 im Hafen von Surabaya. Zu den Waren in diesen Behältern gehören Stahlprodukte, Textilien, chemische Produkte, elektronische Produkte und mehr.

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Daher überwachte der indonesische Präsident Joko Widodo die Situation am 17. Mai persönlich, und am selben Tag erließ das indonesische Handelsministerium die neue Handelsverordnung Nr. 8 von 2024. Mit dieser Verordnung werden Quotenbeschränkungen für vier Produktkategorien aufgehoben: Arzneimittel, Gesundheitsergänzungsmittel, Kosmetika und Haushaltswaren. Für den Import dieser Produkte ist nun lediglich eine LS-Prüfung erforderlich. Darüber hinaus wurde die Anforderung technischer Lizenzen für drei Arten von Waren aufgehoben: elektronische Produkte, Schuhe und Bekleidungszubehör. Diese Regelung trat am 17. Mai in Kraft.

Die indonesische Regierung hat die betroffenen Unternehmen mit festgehaltenen Containern aufgefordert, ihre Anträge auf Einfuhrgenehmigungen erneut einzureichen. Die Regierung hat außerdem das Handelsministerium aufgefordert, die Erteilung von Quotengenehmigungen (PI) zu beschleunigen, und das Industrieministerium aufgefordert, die Erteilung technischer Lizenzen zu beschleunigen, um eine reibungslose Fortsetzung der Importaktivitäten in der Branche sicherzustellen.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 28. Mai 2024