Vor kurzem hat die indonesische Regierung einen bedeutenden Schritt zur Förderung der nationalen Wirtschaftsentwicklung und zur Erleichterung des Außenhandels unternommen. Gemäß der Verordnung Nr. 7 des Handelsministeriums von 2024 hat Indonesien die Beschränkungen für persönliche Gepäckstücke für ankommende Reisende offiziell aufgehoben. Dieser Schritt ersetzt die weithin umstrittene Handelsverordnung Nr. 36 von 2023. Die neue Verordnung zielt darauf ab, die Zollabfertigungsverfahren zu vereinfachen und Reisenden und kommerziellen Aktivitäten mehr Komfort zu bieten.
Einer der Kernaspekte dieser regulatorischen Anpassung ist diesPersönliche Gegenstände, die in das Land eingeführt werden, ob neu oder gebraucht, können jetzt frei eingeführt werden, ohne sich über frühere Beschränkungen oder Steuerfragen Gedanken machen zu müssen.Das bedeutet, dass für persönliche Gegenstände der Reisenden, darunter Kleidung, Bücher, elektronische Geräte und mehr, keine Mengen- oder Wertbeschränkungen mehr gelten. Es ist jedoch wichtig, dies zu beachtenVerbotene Gegenstände gemäß den Vorschriften der Fluggesellschaft dürfen weiterhin nicht an Bord gebracht werden, und die Sicherheitskontrollen bleiben streng.
Spezifikation für gewerbliches Produktgepäck
Für kommerzielle Produkte, die als Gepäck mitgeführt werden, legen die neuen Vorschriften klar fest, welche Standards einzuhalten sind. Wenn Reisende Waren zu gewerblichen Zwecken befördern, unterliegen diese Gegenstände den üblichen Einfuhrzöllen und -abgaben. Dazu gehört:
1. Zölle: Auf Handelswaren wird ein Standardzollsatz von 10 % erhoben.
2. Einfuhrumsatzsteuer: Es wird eine Einfuhrumsatzsteuer (MwSt.) von 11 % erhoben.
3. Einfuhrsteuer: Je nach Art und Wert der Waren wird eine Einfuhrsteuer in Höhe von 2,5 % bis 7,5 % erhoben.
In den neuen Regelungen wird auch ausdrücklich auf die Lockerung der Einfuhrbestimmungen für bestimmte Industrierohstoffe hingewiesen. Insbesondere Rohstoffe aus der Mehlindustrie, der Kosmetikindustrie, Schmiermittelprodukte sowie Muster von Textil- und Schuhprodukten können jetzt leichter auf den indonesischen Markt gelangen. Für Unternehmen dieser Branchen ist dies ein erheblicher Vorteil, der ihnen hilft, auf ein breiteres Spektrum an Ressourcen zuzugreifen und ihre Produktionsprozesse zu optimieren.
Abgesehen von diesen Änderungen bleiben die übrigen Bestimmungen gegenüber der bisherigen Gewerbeordnung Nr. 36 bestehen. Fertige Verbraucherprodukte wie z elektronische Geräte, Kosmetika, Textilien und Schuhe, Taschen, Spielzeug und EdelstahlProdukte erfordern weiterhin entsprechende Quoten und Inspektionsanforderungen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. Mai 2024