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Einführung und Vorsichtsmaßnahmen in das Importgenehmigungsschreiben für indonesische Kosmetik-PI

neue Regelungen

Gemäß den neuen Kosmetik-PI-Vorschriften (Handelsverordnung Nr. 36 von 2023) müssen mehrere Arten von Kosmetika, die nach Indonesien importiert werden, vor der Einreise in das Land ein PI-Kontingent-Einfuhrgenehmigungsschreiben einholen. Zu den in den Vorschriften genannten Arten von Kosmetika gehören unter anderem:

1. Hautpflegeprodukte wie Cremes, Essenzen und Lotionen;

2. Haarpflegeprodukte wie Spülungen, Shampoos und Stylingprodukte;

3. Make-up-Produkte wie Lippenstift, Lidschatten, Grundierung und Mascara;

4. Körperpflegeprodukte wie Feuchtigkeitscremes, Körperwaschmittel und Deodorants;

5. Augenpflegeprodukte wie Brillen und farbige Kontaktlinsen;

6. Nagelpflegeprodukte wie Nagellack und Nagellacke.

Bewerbungsprozess für Cosmetics PI

Für nach Indonesien importierte Kosmetika müssen Unternehmen eine indonesische Kosmetiklizenz (BPOM) von der Food and Drug Administration (FDA) erhalten. Das spezifische Verfahren zum Erhalten von BPOM ist wie folgt:

1. Senden Sie die erforderlichen Dokumente an BPOM, z. B. Produktformulierungen, Sicherheitstestberichte und Produktetiketten.

2. BPOM bewertet diese Dokumente und genehmigt und stellt dann das BPOM-Dokument aus.

Nach Erhalt der BPOM-Lizenz müssen Unternehmen vor dem Import von Kosmetika eine PI-Quote beantragen. Der Prozess zur Erlangung der Kosmetikquote ist wie folgt:

1. Sammeln Sie relevante Bewerbungsunterlagen.

2. Registrieren Sie ein INSW-Konto (falls erforderlich).

3. Registrieren Sie ein SIINAS-Konto (falls erforderlich).

4. Reichen Sie einen Antrag für ein Importempfehlungsschreiben beim Industrieministerium ein.

5. Das Industrieministerium prüft den Antrag.

6. Vereinbaren Sie einen Termin für die Inspektion vor Ort mit dem Industrieministerium (falls erforderlich).

7. Das Industrieministerium führt (falls erforderlich) eine Vor-Ort-Inspektion durch.

8. Das Industrieministerium stellt das Einfuhrempfehlungsschreiben aus.

9. Reichen Sie einen Antrag auf Kosmetik- und PKRT-Quoten beim Handelsministerium ein.

10. Das Handelsministerium prüft den Antrag.

11. Das Handelsministerium gibt die Quote für Kosmetika und PKRT heraus.

Nachdem Sie das PI-Kontingent erhalten haben, können Sie das PI-Importgenehmigungsschreiben für das Produkt bearbeiten. Die folgenden Informationen sind für PI erforderlich:

① Gesellschaftssatzung und Änderungen (falls vorhanden).

② Änderungen der Satzung (falls vorhanden).

③ NIB-Gewerberegistrierungszertifikat.

④ Aktivierte IZIN-Geschäftslizenz.

⑤ NPWP-Steuerkarte des Unternehmens.

⑥ Firmenbriefkopf und Siegel.

⑦ Firmen-E-Mail-Adresse und Passwort.

⑧ OSS-Konto und Passwort.

⑨ SIINAS-Konto und Passwort (falls vorhanden).

⑩ INSW-Konto und Passwort (falls vorhanden).

⑪ Reisepässe der Direktoren.

⑫ Plan importieren.

⑬ Importrealisierungsbericht des letzten Jahres (sofern zuvor Kosmetika und PKRT importiert wurden).

⑭ Verteilungsplan.

⑮ Mit lokalen Händlern unterzeichneter Kooperationsvertrag, Bestellungen (PO), Rechnungen und die NIB-Geschäftsregistrierungsbescheinigung des Händlers.

⑯ Nachweis der Berichterstattung über den „Actual Import Report“ und den „Distribution Actual Report“ des letzten Jahres im INSW-System (sofern zuvor Kosmetika und PKRT importiert wurden).

⑰ Nachweis über den Kauf oder die Miete des Lagers.

⑱ Vertragsliste.

Nach Erhalt des Kontingents muss bei jedem weiteren Import SKL (Registrierung als Importerklärungsschreiben) und LS (Registrierung als Importüberwachungsbericht) beantragt werden. Diese Bestimmung hat sich nicht geändert. Es ist zu beachten, dass die entsprechenden Produkte nach Erhalt des Kontingentzertifikats importiert werden können .

Aufmerksamkeit

Der Import von Kosmetika nach Indonesien erfordert eine sorgfältige Beachtung der Vorschriften und Änderungen. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

1. Die Gültigkeitsdauer des Kosmetik-PI beträgt bis zum Ende des laufenden Jahres (31. Dezember). Es ist wichtig, das Ablaufdatum des PI zu kennen, um zu vermeiden, dass Produkte während des Import- und Vertriebsprozesses ablaufen.

2. Als Importeur muss das Unternehmen mit einem lokalen Händler in Indonesien zusammenarbeiten.

3. Die PI-Erklärung sollte rechtzeitig ausgefüllt werden, bevor das Produkt versendet wird oder am Zielhafen ankommt.

4. Jeder Import von Kosmetika muss den von NA-DFC festgelegten Verfahren entsprechen. Wenn die Kosmetika bereits über eine gültige PI verfügen, muss der Importeur die Importrealisierung an NA-DFC melden. Verfügt das Produkt noch nicht über eine PI, muss der Importeur vor dem Import eine neue PI beantragen.

asd


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 18. April 2024